Finanzierung/ Förderungen

 

 

 

 

Unsere Kurse werden von AMS und Waff unterstützt!

 

 

 Arbeitsmarktservice   www.ams.or.at

 

 

Förderungen für arbeitslose Vorgemerkte

Förderung von Kurskosten, Förderung von Fahrtkosten, Nächtigung/Verpflegung wenn sinnvolle berufliche Qualifizierung gewährleistet ist.

Muss VOR Kusbeginn mit dem jeweiligen Betreuer abgeklärt werden.
 

Förderung wenn ein Unternehmen die Weiterbildung finanziert

Für Beschäftigte ab 45 Jahren, Frauen unter 45 Jahren mit höchstens einer Lehrausbildung oder einer mittlere Schule.

 

Bildungskarenz

Gefördert wird berufsbezogene Weiterbildung für Berufstätige in Bildungskarenz (Dauer: 3- 12 Monate) bzw Freistellung (Dauer: 6- 12 Monate),

die bereits länger als 3 Jahre in einer Firma beschäftigt sind.

 

 


 

 

 Wiener Arbeitnehmerinnenförderungsfond   www.waff.at

 

Waff Förderung

Nach erfolgreicher Beendigung des Kurses werden bis zu 50 % rückerstattet (max. € 300,-)

 

Waff Nova

Informations-  Beratungsangebot und Training für WiedereinsteigerInnen mit oder ohne aufrechtem Dienstverhältnis während Karenz.

Kurskosten werden von NOVA übernommen (durchschnittl. € 2.700,--).

 

Waff Frech (Frauen ergreifen Chancen)

unterstützt berufstätige Frauen, die sich verändern wollen und bietet Information/Beratung zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.  Förderung bis zu 90 % der Kurskosten (max. € 3.700,--) möglich.

 

Waff Pisa Plus

unterstützt Beschäftigte  (max. Pflichtschulabschluss oder wenn Sie eine Ausbildung im Herkunftsland erworben haben, die In Österreich nicht verwertet werden kann)  für deren berufliche Chancen eine Weiterbildung besonders wichtig ist. Ersatz von 90 % der Kurskosten (max. € 1.100,--): max. Pflichtschulabschluss oder wenn Sie eine Ausbildung im Herkunftsland erworben haben, die In Österreich nicht verwertet werden kann.

 

WAFF CSP - Cluster Support Program

Förderung für Arbeitssuchende, die durch Weiterbildung in ein neues Dienstverhältnis eintreten möchten. Die Kosten für die arbeitsplatzorientierte Aus- und Weiterbildung zahlen WAFF und der neue Dienstgeber.

 

 

 

 

Finanzamt  www.bmf.gv.at

 

Steuerliche Absetzbarkeit für Unternehmen und Privatpersonen

Ausgaben (z.B. Kurs und Seminarkosten, Lehrbehelfe, Nächtigungskosten und Fahrtkosten) für die berufliche Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen oder artverwandten Beruf stehen.

 

BFB Bildungsfreibetrag für Unternehmer

Förderung für Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen Fortbildungen zahlen. Als MitarbeiterInnen gelten NICHT: freie MitarbeiterInnen, UnternehmerIn selbst. Gefördert wird im Nachhinein bei der Steuererklärung. 20 % der Kosten können geltend gemacht werden.

 

 

 

 

Sonstige Links:

www.berufsinfo.at

www.kursfoerderung.at

www.arbeiterkammer.at

www.erwachsenenbildung.at

www.bfi.or.at

www.checklist-weiterbildung.at

www.wko.at