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Finanzierung/ Förderungen
Unsere Kurse werden von AMS und Waff
unterstützt!
Förderungen für arbeitslose
Vorgemerkte
Förderung von Kurskosten, Förderung von
Fahrtkosten, Nächtigung/Verpflegung wenn
sinnvolle berufliche Qualifizierung gewährleistet ist.
Muss VOR Kusbeginn mit dem jeweiligen
Betreuer abgeklärt werden.
Förderung wenn ein Unternehmen die
Weiterbildung finanziert
Für
Beschäftigte ab 45 Jahren, Frauen unter 45 Jahren mit höchstens einer
Lehrausbildung oder einer mittlere Schule.
Bildungskarenz
Gefördert wird berufsbezogene Weiterbildung für Berufstätige in
Bildungskarenz (Dauer: 3- 12 Monate) bzw Freistellung (Dauer: 6- 12
Monate),
die bereits länger als 3 Jahre in einer Firma beschäftigt sind.
Wiener
Arbeitnehmerinnenförderungsfond
www.waff.at
Waff
Förderung
Nach erfolgreicher Beendigung des Kurses werden bis zu 50 % rückerstattet
(max. € 300,-)
Waff Nova
Informations- Beratungsangebot und Training für
WiedereinsteigerInnen mit oder ohne aufrechtem Dienstverhältnis während
Karenz.
Kurskosten werden von NOVA übernommen (durchschnittl. € 2.700,--).
Waff Frech (Frauen ergreifen Chancen)
unterstützt berufstätige Frauen, die sich
verändern wollen und bietet Information/Beratung zu finanziellen
Unterstützungsmöglichkeiten. Förderung bis zu 90 % der Kurskosten
(max. € 3.700,--) möglich.
Waff Pisa Plus
unterstützt Beschäftigte (max. Pflichtschulabschluss oder wenn Sie
eine Ausbildung im Herkunftsland erworben haben, die In Österreich nicht
verwertet werden kann) für deren berufliche Chancen eine
Weiterbildung besonders wichtig ist. Ersatz von 90 % der Kurskosten (max.
€ 1.100,--): max. Pflichtschulabschluss oder wenn Sie eine Ausbildung im
Herkunftsland erworben haben, die In Österreich nicht verwertet werden
kann.
WAFF CSP -
Cluster Support Program
Förderung für Arbeitssuchende, die durch Weiterbildung in ein neues
Dienstverhältnis eintreten möchten. Die Kosten für die
arbeitsplatzorientierte Aus- und Weiterbildung zahlen WAFF und der neue
Dienstgeber.
Finanzamt
www.bmf.gv.at
Steuerliche Absetzbarkeit für
Unternehmen und Privatpersonen
Ausgaben (z.B. Kurs und Seminarkosten,
Lehrbehelfe, Nächtigungskosten und Fahrtkosten) für die berufliche
Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt,
soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen oder artverwandten Beruf stehen.
BFB
Bildungsfreibetrag für Unternehmer
Förderung für Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen Fortbildungen
zahlen. Als MitarbeiterInnen gelten NICHT: freie MitarbeiterInnen,
UnternehmerIn selbst. Gefördert wird im Nachhinein bei der
Steuererklärung. 20 % der Kosten können geltend gemacht werden.
Sonstige
Links:
www.berufsinfo.at
www.kursfoerderung.at
www.arbeiterkammer.at
www.erwachsenenbildung.at
www.bfi.or.at
www.checklist-weiterbildung.at
www.wko.at
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